A. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Benessere Hotelbetriebsgesellschaft mbH (nachfolgend „Benessere“ genannt).
2. Gast im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Benessere mindestens in Textform.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Benessere und dem Gast haben Vorrang vor diesen AGB.
B. Vertragsschluss / Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Buchungsanfrage des Gastes und die entsprechende Buchungsbestätigung von Benessere zustande.
2. Vertragspartner sind Benessere und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet dieser zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Benessere eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Benessere.
4. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Benessere ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
C. Leistungen / Preise / Zahlung / Aufrechnung
1. Benessere ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise für die Zimmerüberlassung sowie die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen von Benessere gegenüber Dritten, die durch den Gast oder den Besteller veranlasst wurden.
3. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Umsatzsteuersätze oder kommunale Abgaben, ist Benessere berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
4. Benessere ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung, zu verlangen.
5. Benessere ist berechtigt, zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche vor Anreise eine gültige Kreditkarte zu verlangen oder eine Vorautorisierung beziehungsweise Sicherheitsleistung durchzuführen.
6. Rechnungen sind spätestens am Tag der Abreise ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Gerät der Gast in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
8. Für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann Benessere eine angemessene Mahngebühr erheben.
9. Der Gast kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Benessere aufrechnen.
10. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler sowie technische Übermittlungs- oder Buchungsfehler begründen keinen Anspruch des Gastes auf Vertragsschluss oder Durchführung zu fehlerhaften Konditionen. Benessere behält sich in diesen Fällen die Anfechtung vor.
D. Rücktritt des Gastes / Stornierungsbedingungen
1. Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Benessere.
2. Individualbuchungen
Im Falle des Rücktritts ist Benessere berechtigt, folgende pauschale Entschädigungen zu berechnen:
• bis 42 Tage vor Anreise: kostenfrei
• ab 41 Tage vor Anreise: 25 % der gebuchten Leistungen
• ab 21 Tage vor Anreise: 50 % der gebuchten Leistungen
• ab 7 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 90 % der gebuchten Leistungen
3. Gruppenreservierungen von 3 bis 30 Zimmern
(Übernachtung inklusive bzw. zuzüglich Frühstück, Halbpension, Vollpension sowie sonstiger gebuchter Leistungen)
• bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
• bis 21 Tage vor Anreise: 50 % der gebuchten Leistungen
• bis 14 Tage vor Anreise: 75 % der gebuchten Leistungen
• bis 7 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 90 % der gebuchten Leistungen
4. Gruppenreservierungen ab 31 bis 59 Zimmern
(Übernachtung inklusive bzw. zuzüglich Frühstück, Halbpension, Vollpension sowie sonstiger gebuchter Leistungen)
• bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei
• bis 49 Tage vor Anreise: 20 % der gebuchten Leistungen
• bis 39 Tage vor Anreise: 50 % der gebuchten Leistungen
• bis 29 Tage vor Anreise: 75 % der gebuchten Leistungen
• ab 28 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 90 % der gebuchten Leistungen
5. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Benessere kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vermietung berücksichtigt.
7. Die vorstehenden Regelungen gelten ebenfalls im Falle einer Nichtanreise („No-Show“).
8. Rücktrittserklärungen bedürfen mindestens der Textform.
E. Rücktritt von Benessere
1. Benessere ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht werden.
2. Ferner ist Benessere berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
a) höhere Gewalt oder sonstige von Benessere nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
b) behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, Energie- oder Versorgungsausfälle, Arbeitskämpfe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Benessere die Vertragserfüllung erheblich erschweren oder unmöglich machen;
c) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden;
d) begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Benessere gefährden kann;
e) eine unzulässige Unter- oder Weitervermietung gemäß Abschnitt A.3 vorliegt;
f) der Gast vereinbarte Leistungen bis 18:00 Uhr des Anreisetages nicht in Anspruch nimmt, ohne Benessere hierüber zu informieren;
g) über das Vermögen des Gastes ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder entsprechende Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsansprüche von Benessere gefährden.
3. Schadensersatzansprüche des Gastes bestehen in diesen Fällen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Benessere.
F. An- und Abreise
1. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.
2. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
3. Sofern keine spätere Anreise vereinbart wurde, behält sich Benessere das Recht vor, reservierte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
4. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen.
5. Bei verspäteter Räumung kann Benessere für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Tagespreises, danach 100 % des Tagespreises verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
G. Haftung
1. Benessere haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Benessere nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Für eingebrachte Sachen haftet Benessere nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 ff. BGB.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
5. Der Gast haftet für sämtliche Schäden einschließlich Folgeschäden und Verluste, die durch ihn selbst, seine Begleitpersonen, Mitarbeiter, Gäste oder sonstige von ihm zuzurechnende Personen verursacht werden.
6. Werden durch schuldhaftes Verhalten des Gastes Fehlalarme von Brandmelde-, Rauchwarn- oder Sicherheitseinrichtungen ausgelöst, haftet der Gast für sämtliche hierdurch entstandenen Kosten, insbesondere Einsatzkosten der Feuerwehr, Sicherheitsdienste oder Techniker.
H. Hausordnung / Verhalten im Hotel
1. Das Rauchen ist ausschließlich in den ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Verstößen ist Benessere berechtigt, die Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung sowie etwaige Folgeschäden in Rechnung zu stellen.
2. Der Gast hat auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen und Störungen des Hotelbetriebs zu unterlassen.
3. Benessere ist berechtigt, Gästen bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Gefährdung von Sicherheit, Mitarbeitern oder anderen Gästen ein Hausverbot zu erteilen und den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
4. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Beschädigung des Inventars oder vertragswidrigem Gebrauch der Zimmer ist Benessere berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten für Sonderreinigung, Reparatur, Wiederbeschaffung sowie etwaige Betriebsunterbrechungen gesondert in Rechnung zu stellen.
5. Haustiere dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von Benessere mitgebracht werden. Der Gast haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden oder Verunreinigungen. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer zurückgelassen werden.
6. Buchungen minderjähriger Personen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter sind ausgeschlossen.
7. Der Verzehr oder das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in öffentlichen Hotelbereichen, Veranstaltungs- oder Tagungsräumen ist nur nach vorheriger Zustimmung von Benessere gestattet.
I. Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung / Datenschutz
1. Benessere ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von Benessere abrufbar.
J. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kassel ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand Mai 2026